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Homann und Neuberg, Kfz Sachverständige

Was Sie nach einem Unfall tun sollten

Notieren Sie

  • Uhrzeit, Datum und Ort des Unfallereignisses
  • das Auto-Kennzeichen des Unfallgegners
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); falls jemand verletzt wurde, rufen Sie unbedingt die Polizei.

Fotografieren Sie

den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (verwenden Sie z.B. Ihre Handy-Kamera); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

Geben Sie

ein Gutachten in Auftrag. Ich bin ein unabhängiger, qualifizierter (ehem. jahrzehntelang öffentlich bestellter) Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen und Landmaschinen und kann für Sie ein Gutachten zur Beweissicherung erstellen. Wenn Sie unschuldig am Unfall beteiligt sind, entstehen Ihnen keine Kosten, denn die Kosten für den Sachverständigen müssen nach herrschender Rechtsprechung bei einem Haftpflichtschaden von der zahlungspflichtigen Versicherung erstattet werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. Wenn Sie sich einmal weiter entfernt befinden, dann hilft Ihnen der ZENTRALRUF DES BVSK: (030) 25 37 85-0 oder wählen Sie einen BVSK-Sachverständigen aus den "Gelben Seiten" bzw. im Internet. Bestehen Sie auf einer Begutachtung durch mein Büro. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie

möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte, können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Adenauerallee 106, 53113 Bonn, Tel.: (0228) 26 07 17, benennen lassen bzw. einen Rechtsanwalt online suchen (www.verkehrsanwaelte.de).

Beachten Sie bitte

die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit, denn diese sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion zur Verfügung. Nur diese Sachverständigen führen den Zusatz BVSK.

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