Homann + Neuberg KFZ-Sachverständige

Kostenfreie Beratung bei Unfallschäden – vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin!

Ich berate Sie neutral und unabhängig und erstelle Ihnen

Unfallschadengutachten

technische Gutachten zur Beweissicherung

(über Motorschäden, Lackschäden etc.)

Gebrauchtwagengutachten

(Bewertungen, Prüfgutachten)

über Pkw, Lkw, Omnibusse, Zweiräder, Sonderfahrzeuge, Landmaschinen.

Die Begutachtung kann sowohl an unserer Schätzungsstelle als auch bei Ihnen zuhause oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens erfolgen.


Dipl.-Ing. (TU) H. Homann
Vertragssachverständiger des ADAC
Lacksachverständiger (BVSK)

Ein rotes Gebäude mit der Nummer 8 darauf

Für Sie vor Ort

Homann + Neuberg KFZ-Sachverständiger
Ihr Partner für vertrauensvolle Gutachten vor Ort

Kontakt

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Oldenstädter Str. 8

29525 Uelzen

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Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung.

Unfall - was nun?

Was Sie nach einem Unfall tun sollten

1

Notieren Sie

Uhrzeit, Datum und Ort des Unfallereignisses

das Auto-Kennzeichen des Unfallgegners

Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten

(bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); falls jemand verletzt wurde, rufen Sie unbedingt die Polizei

2

Fotografieren Sie

den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (verwenden Sie z. B. Ihre Handy-Kamera); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

3

Geben Sie

ein Gutachten in Auftrag. Ich bin ein unabhängiger, qualifizierter (ehem. jahrzehntelang öffentlich bestellter) Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen und Landmaschinen und kann für Sie ein Gutachten zur Beweissicherung erstellen.


Wenn Sie unschuldig am Unfall beteiligt sind, entstehen Ihnen keine Kosten, denn die Kosten für den Sachverständigen müssen nach herrschender Rechtsprechung bei einem Haftpflichtschaden von der zahlungspflichtigen Versicherung erstattet werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.


Wenn Sie sich einmal weiter entfernt befinden, dann hilft Ihnen der ZENTRALRUF DES BVSK: (030) 25 37 85-0 oder wählen Sie einen BVSK-Sachverständigen aus den "Gelben Seiten" bzw. im Internet. Bestehen Sie auf einer Begutachtung durch mein Büro. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.


Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

4

Beauftragen Sie

möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte, können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Adenauerallee 106, 53113 Bonn, Tel.: (0228) 26 07 17, benennen lassen bzw. einen Rechtsanwalt online suchen (www.verkehrsanwaelte.de).

5

Beachten Sie bitte

die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit, denn diese sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion zur Verfügung. Nur diese Sachverständigen führen den Zusatz BVSK.

Über mich

Lebenslauf Harald Homann

  • 1970

    Abitur an einem naturwissenschaftlichen Gymnasium

  • 1970-1977

    Maschinenbaustudium an der TU Braunschweig, Praktika bei SKF und Potisje (Ada, Jugoslawien)

  • 1977

    Diplom: Maschinenbau Fördertechnik, Landmaschinen

  • 1978-1979

    Angestellt im väterlichen Ingenieur- und Sachverständigenbüro, Ausbildung zum Sachverständigen für Kraftfahrzeuge und Landmaschinen

  • 1979-2020

    Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand – DAT

  • 1979-1983

    Partner im Ingenieurbüro Homann GbR

  • seit 1981

    Vertrags-Sachverständiger des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs – ADAC

  • 1982-2009

    Öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen

  • 1983-2009

    Öffentlich bestellt und vereidigt für Landmaschinen

  • 1983-1988

    Alleiniger Inhaber des Ingenieurbüros Homann

  • 1988-2017

    Partner im Ingenieurbüro Homann + Neuberg GbR, Uelzen und Lüneburg

  • 2006-2011

    Mitglied im Ausschuss der IHK Hannover für die Prüfung von Kraftfahrzeugsachverständigen

  • seit 2018

    Alleiniger Inhaber des Ingenieurbüros Homann + Neuberg